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Als Halter eines Wachhundes oder eines bissigen Hundes sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, an jedem Grundstückseingang ein Warnschild anzubringen, das auf die möglichen "Gefahren" hinweist. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie im Schadensfall regresspflichtig gemacht werden. Deshalb unsere Empfehlung: Bringen Sie lieber ein Warnschild zu viel an als eines zu wenig!
Gesamtbewertung durch Kunden
Schönes Schild | ![]() 5 |
Kundenbewertung von DePeoff vom 29.5.2017 16:15
Das Schild ist für die neu gestrichene Gartenpforte und ist auf dem Grün gut leserlich. Gefällt mir gut ohne Schnickschnack!
![]() 5 |
Kundenbewertung von Jopi S vom 28.5.2013 09:21
Artikel wie beschrieben, kam mit ner superschnellen Lieferung innerhalb von 2 Tagen. Das Schild ist gut auch aus der Entfernung gut zu erkennen und hält Wind und Wetter stand.
![]() 5 |
Kundenbewertung von Happy vom 21.4.2013 09:15
Aktikel wie beschrieben, sehr schnelle Lieferung
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