Unfall mit Hund

Unfall mit HundUnfall mit Hund – Maßnahmen und Schuldfragen

Selbst sehr gut erzogene Hunde folgen in raren Momenten ihrem Instinkt und nicht dem Ruf ihres Besitzers.

 

Verursachen sie dabei einen Straßenverkehrsunfall, stehen oft viele Fragen im Raum. Wie verhältst du dich, hast du ein Tier angefahren? Trägst du Schuld, läuft es dir einfach vors Auto? Und haftest du als Halter auch, hast du zuvor mit größter Sorgfalt Vorsichtsmaßnahmen getroffen? Wir haben uns diese Fragen einmal etwas genauer angesehen und die Antworten für dich zusammengetragen.

Hund angefahren: Verhaltensregeln

Ist ein Hund in einen Verkehrsunfall involviert, gelten zunächst die allgemeingültigen Verhaltensregeln:

  • Bewahre Ruhe
  • Lege deine Warnweste an
  • Sichere die Unfallstelle
  • Leiste bei verletzten Menschen Erste Hilfe
  • Verständige die Polizei

Erst im Anschluss wendest du dich dem Hund zu. Steht er augenscheinlich unter Schock, versuche, ihn ruhigzustellen. Verhindere unbedingt, dass er die Unfallstelle verlässt und möglicherweise weiteren Schaden anrichtet. Ist das Tier verletzt, fahre es zum nächsten Tierarzt. Bewege es dabei so wenig wie möglich, um Verletzungen an Knochen oder inneren Organen zu vermeiden.

Hinweis: Laut Tierschutzgesetz bist du zu Hilfemaßnahmen am Hund verpflichtet. Entfernst du dich unbesehen vom Unfallort, machst du dich nicht nur nach § 142 Strafgesetzbuch, sondern auch wegen Tierquälerei strafbar.

Autounfall mit Hund: Rechtslage zu Schuld und Haftung

Dein Hund ist süß, knuffig und lieb zu allen? In den Augen des Gesetzes gilt er dennoch als unberechenbare Gefahr für die Öffentlichkeit. In der Folge bist du nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches für sämtliche Schäden verantwortlich, die dein Hund verursacht. Dabei kann es sich ebenso um Sach- wie um Personen- oder Umweltschäden handeln.

Diese sogenannte verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gilt auch dann, hast du deinen Hund an der Leine geführt oder ihm in der Dunkelheit Leuchtgeschirr angelegt.

Tipp: Von einer Tierhaftpflichtversicherung erhältst du bei fahrlässigem Verhalten die finanziellen Aufwendungen für Schadensersatz oder Schmerzensgeld erstattet. In Hamburg und Berlin, Thüringen, Niedersachsen und Brandenburg sind Hundehaltehaftpflichtversicherungen bereits verpflichtend.

 

Darüber hinaus gibt es noch den § 28 der Straßenverkehrsordnung. Danach dürfen Haus- und Stalltiere ausschließlich in Begleitung geeigneter Aufsichtspersonen im öffentlichem Straßenland ausgeführt werden.

Doch du kennst ja das Gesetz: keine Regel ohne Ausnahme. Zudem findest du noch die sogenannte allgemeine Betriebsgefahr beim Führen von Kraftfahrzeugen. Beides führt zu einem Resultat: In den meisten Fällen trifft den Fahrer des Unfallwagens eine Mitschuld. Weitere Informationen finden Sie im kostenfreien Ratgeber https://www.bussgeld-info.de/unfall-mit-hund/.

Was sagt die Rechtsprechung? Urteile zu Hundeunfällen

Wie bei sämtlichen Streitigkeiten vor Gericht werden auch bei Straßenverkehrsunfällen mit Hunden individuelle Urteile gesprochen. Einige von ihnen haben wir im Folgenden zusammengefasst:

 

  • 1993 entband das OLG Nürnberg die Kfz-Versicherung eines Hundehalters komplett von ihrer Zahlungspflicht, nachdem dessen ungesicherter Hund während einer Autofahrt die Schaltung betätigt und einen Unfall verursacht hat. Dem Tierhalter wurde grobe Fahrlässigkeit attestiert. Heute würde von der Versicherung allerdings abhängig vom Grad des Verschuldens zumindest eine teilweise Leistungspflicht eingefordert.
  • Als sich sein angeleinter Hund losriss und vor ein Auto lief, hatte der Tierbesitzer zumindest finanziell Glück: Der Fahrer war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und wurde vom OLG Hamm 1999 daher zur Schadensbegleichung in Höhe von 75 Prozent verurteilt.
  • Genau entgegengesetzt entschied zuvor das LG Nürnberg. Die Richter machten der Fahrerin keinen Vorwurf – der Hund rannte zu plötzlich vor ihr Auto. Dennoch haftete sie zu einem Viertel aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr.
  • Die alleinige Verantwortung für einen durch seinen Hund verursachten Auffahrunfall wurde 2003 vom LG Coburg dem Halter zugeschrieben, dessen Gartentor nicht korrekt verschlossen war.
  • Mit 20.000 Euro wurde 2018 vom LG München einem Hundehalter eine besonders hohe Summe Schadensersatz zugesprochen. Der Welpe wurde auf einem Gewerbepark beim Spaziergang an der Leine von einem Wagen mit überhöhter Geschwindigkeit an der Pfote verletzt. Die gesetzlich verankerte Tiergefahr wurde in diesem Fall gänzlich durch das Gericht verneint.
  • Stürzt ein Radfahrer aufgrund eines nicht erforderlichen Ausweichmanövers, hat er nach Ansicht des OLG München keinen Schadensersatzanspruch gegen den Hundehalter. Als hingegen ein nicht angeleinter Hund auf einen Radweg lief, gestand das OLG Hamm dem durch den Zusammenstoß verletzten Radfahrer Schmerzensgeld zu.

So minimierst du Unfallrisiken

Eine Garantie gibt es nie. Doch durch umsichtiges Verhalten kannst du die Wahrscheinlichkeit eines Straßenverkehrsunfalls mit Hund reduzieren.

  • Gewöhne deinen Hund frühestmöglich an deine Befehle.
  • Halte ihn immer in Sichtweite.
  • Nutze Leuchtgeschirr statt einer herkömmlichen Leine. Aus ihm kann sich dein Hund nicht herauswinden, und durch die Reflektoren wird er schneller erkannt.
  • Vermeide Spaziergänge während des Berufsverkehrs und entlang dicht befahrener oder unübersichtlicher Straßen.
  • Lass deinen Hund durch die Kofferraumklappe oder Beifahrertür ins Auto einsteigen und nicht über die Straßenseite. Transportiere ihn in einer Hundebox oder hinter einem Gitternetz im Fond des Wagens.

 

Hinweis: Hunde in Kraftwagen gelten als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

 

Komme schließlich stets deiner allgemeinen Sorgfaltspflicht nach. Schließe Gartentüren, lass deine kleine Tochter nicht allein eure Dogge ausführen und drossle als Autofahrer dein Tempo, siehst du einen frei laufenden Hund. So vermeidest du Unfälle und musst dich weder mit Verhaltensregeln noch Haftungsfragen auseinandersetzen.