Was ist ein Listenhund?

Listenhund oder doch nicht?Was ist ein Listenhund?

Rassen, Verbote und Diskussion – Infos zu „Kampfhunden“ in Deutschland

 

 

In der Presse steht oft das Wort „Kampfhund“, wenn es um Listenhunde geht. Faktisch ist es so: Listenhunde sind Hunderassen, die per Gesetz als gefährlich oder potenziell gefährlich gelten. Warum? Diese Rassen wurden durch Zucht speziell zum Beispiel für militärische Einsätze oder andere Kämpfe auf Aggressivität, Verteidigung und Angriffe auf Menschen oder Artgenossen getrimmt.

Rasselisten gibt es in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein. Zudem sind in Frankreich, Dänemark, Schweden, Norwegen, Großbritannien, Nordirland und Niederlande ebenfalls einige Kampfhund-Rassen verboten. Was bedeutet das für dich und welche Rassen betrifft das? Wir informieren dich!

 

Welche Rassen gehören zu den Listenhunden?

Grundsätzlich ist es wichtig zu verstehen, dass Tiere, die zu den Rassen der Listenhunde gehören, lieb, brav und familienfreundlich sein können. Das Verzeichnis sagt dir nichts über den einzelnen Vertreter einer Rasse. Es kann der größte Schmuser sein und hat doch den Stempel „Kampfhund“. Es wird also nicht Tier für Tier entschieden, sondern ein pauschales Urteil gefällt. Das führt bei den Liebhabern der Rassen zu viel Kritik.

Zu den Listenhunden zählen fast 50 Hunderassen. Vor allem sind es Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier sowie sämtliche Kreuzungen dieser Rassen. Das sind oft Vierbeiner mit kräftigem Körperbau, breitem Kopf oder starkem Kiefer. Zusätzlich stehen auf den Listen Rassen mit massivem Körperbau wie Bordeaux-Doggen oder Mastiff und Bullmastiff.

Übrigens: Bei den Listenhunden wird je nach Bundesland zusätzlich zwischen gefährlichen und „nur“ aggressionsbereiten Rassen unterschieden. Es gelten dann jeweils verschiedene Auflagen.

 

Darf ich einen Listenhund halten, kaufen, damit züchten?

Vor dem Kauf eines Listenhundes informiere dich über die Vorschriften in deinem Bundesland. Grundsätzlich musst du über 18 Jahre alt sein und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Für das Halten von Kampfhunden brauchst du den Nachweis einer bestandenen Sachkundeprüfung und des Hundeführerscheins. Zusätzlich kann es sein, dass dein Tier einen Wesens- oder Verhaltenstest ablegen kann.

Dabei wird getestet: Wie reagiert dein Vierbeiner auf Menschen und Artgenossen, auf bestimmte Reize und auf deine Kommandos? Für die etwa zweistündige Prüfung muss der Hund gesund sein und darf keine Medikamente eingenommen haben. Die Kosten für die Prüfung, ca. 60 Euro, zahlst du selbst. Wie jede andere Fellnase auch, braucht ein Listenhund eine Hundehaftpflichtversicherung und muss offiziell in deinem Wohnort gemeldet sein. Hier kommt es in der Regel zu höheren Hundesteuern als bei Nicht-Listenhunden. Es kann auch verlangt werden, dass du dein Grundstück komplett einzäunst.

Tatsächlich dürfen einige der Listenhunde in Deutschland nicht mehr gezüchtet werden. Es gilt sogar teilweise eine Pflicht zur Kastration oder Sterilisation der Tiere. Doch nicht alle Listenhund-Rassezüchtungen sind in allen Bundesländern verboten. Über die Website des VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) bekommst du den Kontakt zu verantwortungsvollen Zuchtvereinen, die dich ausführlich und aktuell informieren.

Übrigens: Damit keine Listenhunde aus dem Ausland geholt werden können, gelten für manche der Rassen generell Einreiseverbote. Das macht zum Teil das Reisen über Grenzen hinweg mit Listenhunden schwieriger oder unmöglich.

 

Welche Folgen hat es, wenn ich einen Listenhund besitze?

Hast du einen Hund, der laut deinem Land oder Bundesland zu den Listenhunden gehört, gilt für ihn meistens eine lebenslange Leinenpflicht. Wenn es sich zudem um einen Kampfhund handelt, kommt oft noch eine Maulkorbpflicht dazu. Verstößt du gegen diese Auflagen, wird das als Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern bestraft. Die Höhe des Bußgeldes legt jede Stadt oder Gemeinde selbst fest.

Grundsätzlich solltest du als Halter eines Listenhundes oder Kampfhundes hundeerfahren sein. Zum Führen dieser Rassen brauchst du ein ruhiges, bestimmtes Auftreten, den Willen zu Konsequenz und persönlichem Engagement in der Erziehung. Zudem musst du bereit sein, dein Geld in die Ausbildung, in verpflichtende Nachweise und Prüfungen sowie in höhere Versicherungs- und Steuerkosten zu investieren.

Übrigens: Jeder Mensch, der einen Listenhund in der Öffentlichkeit führt, trägt zum Image von Kampfhunden bei und sollte sich der Verantwortung bewusst sein.

 

Zuletzt bleibt die Frage: Sind alle Listenhunde wirklich gefährlich? Hier kann man nur sagen – natürlich nicht! Trotzdem: In vielen dieser Rassen steckt enorme Kraft, die leichter zu Verletzungen bei Raufereien führt als bei in Rage geratenen Toy-Pudeln. Außerdem wurden diese Rassen über lange Zeit auf Aggression und Kampfbereitschaft hin für ihre Aufgaben als Wach- oder Kampfhunde gezüchtet. Damit wurden diese Merkmale in der Genetik verankert. Es ist nicht immer klar, ob diese Eigenschaften bereits gründlich genug herausgezüchtet wurden.

In der öffentlichen und fachlichen Diskussion gibt es zu Listen- und Kampfhunden verschiedenste Meinungen, die im Zuge von Berichten über Beißunfälle stets neu hochkochen. Es wird darum stetig Veränderungen und Anpassungen in den Verordnungen geben. Es ist wichtig, sich zum Thema Listenhunde und Kampfhunde aktuell zu informieren und als Besitzer dieser Rassen besonders verantwortungsbewusst zu handeln.